Kapitalmanagement
Die KARRIERE AG entwickelt seit 2005 eigene Börsenhandelssysteme und berät Kunden bei der Weiterentwicklung ihrer eigenen Anlagesysteme. Die von uns entwickelten computergestützten halbautomatischen Systeme sowie die daraus abgeleiteten Investitionsprinzipien haben bisher weit überdurchschnittliche Ergebnisse erzielt. Es gibt auf dem deutschen Finanzdienstleistungsmarkt soweit bekannt noch kein vergleichbares Angebot, das insbesondere aufgrund seiner Struktur sowohl zur eher kurzfristigen als auch zur mittel- und langfristigen Anlage geeignet ist.
Je nach Dauer der Anlage bietet wir Ihnen folgende Möglichkeiten des Kapitalmanagements:
| Dauer der Kapitalanlage | kurzfristig | mittelfristig | langfristig | |||
| unser Angebot | Liquiditätsmanagement | Depotmanagement mit Verlustausschluss | Depotmanagement mit steuerlichen Vorteilen | AVG Geschäftsanteile | ||
Ebenso ergeben sich abhängig von der Höhe der Anlage unterschiedliche Arten der Kontenführung:
| Kontenführung | individuelle Kontenführung | gemeinsame Kontenführung | ||||
| Mindesteinlage | € 100.000 | € 1.000 | ||||
Vom Liquiditätsmanagement bis zum Rentenplan
Unsere Kunden können sich dabei in verschiedenen Formen beteiligen, die ihren jeweiligen Möglichkeiten und Bedürfnissen angepasst sind:
- Für Einsteiger halten wir eine Beteiligung an der AVG Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft bereit (Beteiligungssumme beliebige Vielfache von 1.000 €, Ausschüttung von jährlichen Dividenden, Prüfung durch einen staatlich bestellten Prüfungsverband gemäß Genossenschaftsgesetz)
- Für engagierte Privatanleger sowie für professionelle Vermögensverwalter besteht die Möglichkeit des "50%/50%-Money Managements" (Mindestbeteiligungssumme € 100.000,-, regelmäßige Ausschüttungen bis zu 3% pro Monat, Verlustausschluss möglich)
- Für steuersparbewusste Anleger oder Vermögensverwalter halten wir die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bereit, bei der die Erträge aufgrund von steuerlich anerkannten Verlustvorträgen sowie aufgrund der Regelungen des Unternehmenssteuerreformgesetzes thesauriert werden können.


